Wesentlicher Bestandteil unseres Compliance- Systems ist der Verhaltenskodex. Bilfinger Berger ist sich bewusst, dass nur durch verantwortungsbewusstes Handeln unter Beachtung ethischer Prinzipien die Interessen des Unternehmens und seiner Partner wirksam gewahrt werden können. Diese Prinzipien haben wir in unserem Verhaltenskodex eindeutig festgehalten. Die Verhaltensgrundsätze, die für alle Mitarbeiter des Konzerns gelten, enthalten fundamentale Regeln zur Bekämpfung von Korruption, Bestechlichkeit, verbotenen Absprachen und illegaler Beschäftigung sowie zum Umgang mit vertraulichen Informationen, zu Spenden und zum Sozialverhalten im Unternehmen. Da im In- und Ausland differenzierte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bestehen, enthält der Kodex darüber hinaus länderspezifische Verhaltensrichtlinien.
Ein Netzwerk, bestehend aus dem Chief Compliance Officer des Konzerns, ihm fachlich zugeordneten Compliance Officers der operativen Führungsgesellschaften und Compliance Beauftragten in größeren operativen Konzerneinheiten, stellt die Verbreitung und Anwendung unseres Verhaltenskodex sicher. Ergänzend zur Funktion interner Ombudsleute haben wir einen externen Ombudsmann, Herrn Rechtsanwalt Dr. Erich G. Bähr benannt, über den Mitarbeiter, aber auch Personen außerhalb des Unternehmens, auf Fehlverhalten hinweisen können. Hinweise, die über die Hotline an den Ombudsmann gegeben werden, bleiben anonym, da bei dieser speziellen Einwahlnummer der Anschluss des Anrufers nicht identifiziert werden kann. Interne Hinweisgeber sind gegen Repressalien geschützt, die freiwillige Offenbarung eigenen Fehlverhaltens wirkt sich zugunsten der betreffenden Mitarbeiter aus.
Die von uns implementierten Kontrollsysteme zur Einhaltung des Verhaltenskodex umfassen Routine- und Sonderprüfungen durch die Konzernrevision, spezielle Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften für Wettbewerb und Arbeitnehmereinsatz sowie die Regelung und Überprüfung des Einsatzes von Dritten im Zusammenhang mit der Auftragserlangung. Unser Verhaltenskodex und das Compliance-System sind Gegenstand von Veranstaltungen für Mitarbeiter, Mitarbeitergesprächen und umfangreichen Schulungsmaßnahmen. Mit unserem E-Learning Programm schulen wir über das Intranet in kurzer Zeit eine große Zahl von Mitarbeitern in Compliance, ohne dass diese ihren Arbeitsplatz verlassen müssen.
Durch die sofortige Meldung von gravierenden Fällen sowie durch Quartals- und Jahresberichte des Chief Compliance Officer werden der Vorstand, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und das Aufsichtsratsplenum umfassend über die Entwicklung auf diesem Gebiet unterrichtet.
Ein Compliance-Ausschuss aus den Leitern der Zentralbereiche Recht, Revision und Personal, der sich mindestens einmal im Quartal zu gemeinsamen Sitzungen trifft, unterstützt den Chief Compliance Officer in der generellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Compliance-Systems.
Hinweisen auf mögliche Compliance-Fälle gehen wir mit eigenen Untersuchungen aktiv nach, schalten die zuständigen Behörden ein und kooperieren zur Aufklärung rückhaltlos mit ihnen. Entdecktes Fehlverhalten zieht organisatorische Maßnahmen und personelle Konsequenzen nach sich. Die internen Erkenntnisse aus der Berichterstattung, der Vergleich mit anderen Systemen und die Beurteilung durch externe Fachleute führen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung unseres Compliance-Systems.
Externer Ombudsmann des Konzerns
Dr. Erich G. Bähr
Rechtsanwalt
Tel.: +49 (0) 69 74 5050
Fax: +49 (0) 69 74 6861
E-Mail: vogt-baehr@t-online.de
Compliance Hotline
Tel.: +49 (0) 180 1240 843
3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent/Min., Auslandsnetze ggf. abweichend

